Koalition legt Gesetzentwurf zur Korruption im Gesundheitswesen vor
(31.01.2015) „Korruption im Gesundheitswesen beeinträchtigt den Wettbewerb, verteuert medizinische Leistungen und untergräbt das Vertrauen von Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen. Wegen der erheblichen sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Gesundheitswesens ist korruptiven Praktiken in diesem Bereich auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzutreten. Dies ist nach gegenwärtiger Rechtslage nur unzureichend möglich.“ So lautet die Begründung für die aktuelle Gesetzesvorlage zur Korruption im Gesundheitswesen, mit dem eine Koalitionsvereinbarung umgesetzt werden soll.
Bestechung oder Bestechlichkeit im Gesundheitswesen soll mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bedroht werden. Unter Strafe gestellt werden soll damit korruptives Verhalten bei „dem Bezug, der Verordnung oder der Abgabe von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial“. Bestraft werden nach dem geplanten Gesetz nicht nur die Bestochenen, sondern auch diejenigen, die ihnen den unzulässigen Vorteile gewähren.
Eine Schwachstelle des neuen Gesetzes ist die Beschränkung auf Bestechung, während die ebenfalls korrumpierend wirkende Vorteilsnahme außen vor bleibt. Bei der Bestechung gibt es Geld oder eine andere Vergünstigung gegen eine vereinbarte Gegenleistung, beispielsweise 1000,- Euro vom Hersteller für jede implantierte Herzklappe. Die Vorteilsnahme und –gewährung, die beispielsweise im Beamtenrecht strafbar ist, enthält dagegen keine solche Unrechtsvereinbarung. Hier geht es entweder um eine implizite Übereinkunft oder eine allgemeine „Landschaftspflege“, die sich für den Spender in der Zukunft günstig auswirken soll.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden die üblichen pharmagesponserte Kongressreisen je nach Verordnungsvolumen in einer rechtlichen Grauzone bleiben. Pharmafirmen erfahren über Datenhändler, in welchem Umfang einzelne Ärzte ihre Produkte verschreiben.1 Regelmäßige Verordner werden oft mit Kongressreisen belohnt, Spitzenverordner gar mit Interkontinentaltrips, ohne dass darüber eine explizite Vereinbarung getroffen wird. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Geburtsfehler des Gesetzes bis zu seiner Verabschiedung des Gesetzes korrigiert wird.
- Pillendreher als Datendealer. Der Spiegel 34/2013, S.118-119.