Forschungsfreiheit

Wie Wissenschaftler zu Auftragsforschern werden

Die Zusammenarbeit von Universitäten und Industrie ist politisch gewollt. Für die Erprobung neuer Medikamente ist sie unverzichtbar. Zudem erhöhen industrielle Drittmittel die wissenschaftliche Produktivität und sichern oft auch den Personalbestand der Universitätskliniken. Die Zusammenarbeit in der klinischen Auftragsforschung wird vertraglich geregelt. Allerdings begünstigen diese Verträge häufig einseitig die Interessen der Industriepartner und verletzen gleichzeitig die Freiheit der Wissenschaft. So ist es problematisch, wenn:

  • eine Verpflichtung fehlt, die Studie in ein öffentliches Studienregister einzutragen,
  • der Drittmittelgebers das Recht hat, die Studie jederzeit zu beenden,
  • die universitären Partner keinen Zugang zu den Studiendaten und zur statistischen Auswertung haben,
  • die Publikationsrechte der Wissenschaftler beschnitten werden,
  • Ghost- und Gastautorschaften nicht ausgeschlossen werden.

Der wissenschaftliche Prozess der klinischen Forschung stiftet Legitimität, die von den Herstellern zu Marketingzwecken genutzt wird. Diese Vereinnahmung muss im öffentlichen Interesse durch die Freiheit und Unabhängigkeit der Wissenschaft austariert werden. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften hat kürzlich Richtlinien zur Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie herausgegeben, die alle genannten Punkte im Sinne der wissenschaftlichen Freiheit regeln.Die Mitarbeit der Pharmaindustrie an diesem Dokument zeigt, dass auch dort ein Umdenken beginnt.

  1. Schweizerische Akademie der Wissenschaften. Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie, Version 13.