Euros für Ärzte

(18.04.2016)  

Gibt ein Arzt Auskunft über die Behandlung eines Patienten, wird ihm der Aufwand mit 21,- € honoriert. Zumindest wenn ein Sozialgericht der Auftraggeber ist. Für einen ähnlichen Aufwand von 10 bis 20 Minuten zahlt ihm die Pharmaindustrie gleich mehrere hundert Euro. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer „Anwendungsbeobachtung“. Was vom Arzneimittelgesetz als sinnvolle Forschung mit zugelassenen Arzneimitteln gedacht ist, wird in der Praxis als Marketinginstrument missbraucht.

Ärzte sollen die meist überteuerten Medikamente in erster Linie verschreiben, während die Forschung dürftig bleibt: meist reicht es, einen DIN A4-Zettel auszufüllen und nur ausnahmsweise finden die Ergebnisse den Weg in wissenschaftliche Journale. Das Recherchezentrum Correctiv hat nun die Szene der Anwendungsbeobachtungen durchleuchtet. Mit gerichtlich erstrittenen Dokumenten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurde eine Datenbank erstellt, die den Umfang dieser Pseudoforschung deutlich macht. NeurologyFirst hofft, dass bei konsequenter Anwendung des neuen Antikorruptionsgesetzes diese notdürftig bemäntelte Variante der ärztlichen Korruption zum Auslaufmodell wird.