NeurologyFirst-Leserbrief im Deutschen Ärzteblatt: Pharmasponsoring und Berufsordnung

 Berufsordnung: Verschwurbelt

(16.03.2014) Das Sozialgesetzbuch sagt es klar: „Die Fortbildungsinhalte…müssen frei von wirtschaftlichen Interessen sein“ (SGB V, §95d). Die Arzneimittelindustrie kann auf der anderen Seite gar nicht anders, als auch mittels ärztlicher Fortbildung ihre geschäftlichen Interessen zu verfolgen: „Purpose of data is to support marketing of our product“, heißt es beispielsweise in einem internen Memo der Firma Pfizer.

Die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer versucht diesen offensichtlichen Widerspruch aufzulösen: „Eine Beeinflussung ist dann nicht berufswidrig, wenn sie einer wirtschaftlichen Behandlungs- oder Verordnungsweise auf sozialrechtlicher Grundlage dient und der Ärztin oder dem Arzt die Möglichkeit erhalten bleibt, aus medizinischen Gründen eine andere als die mit finanziellen Anreizen verbundene Entscheidung zu treffen.“ (§32, Abs.1)

Was für ein verschwurbelter Satz! Soll in seinem ersten Teil suggeriert werden, dass auf Industrie-gesponserten Fortbildungen gelehrt wird, wie man Patienten kostengünstig versorgt – was schlicht falsch ist? Und dass die Annahme von Vorteilen legitim ist, wenn sie einem guten Zweck dient? Die zweite Satzhälfte behauptet, dass Zuwendungen nicht korrumpierend wirken, wenn man der Beeinflussung mit Willenskraft widerstehen kann. Eine eigentümliche Denkfigur, mit der die Beeinflussbarkeit durch Geld und gute Gaben schnell mal geleugnet wird, weil ja nie ein direkter Zwang ausgeübt wird.

Die Ärzteschaft schadet sich mit der Legitimierung der Industrie-gesponserten Fortbildung selbst: Solange der Freibier-Effekt die Massen lockt, wird den unabhängigen Veranstaltern ein Strich durch die Rechnung gemacht. So hebelt die Marketing-basierte Medizin die Evidenz-basierte Medizin aus – mit dem Segen unserer Berufsordnung. Die Ärztekammer Niedersachsen hat recht, wenn sie das Sponsoring von Reisen und Speisen nicht mehr akzeptiert. Der deutsche Ärztetag sollte dem guten Beispiel folgen und diesen peinlichen Satz aus der Musterberufsordnung streichen.

Prof. Dr. Thomas Lempert, Dr. Sebastian Pornschlegel und Dr. Enrico Völzke, Schlosspark-Klinik, Berlin

PD Dr. Michael von Brevern, Parkklinik Weißensee, Berlin

  1. http://www.aerzteblatt.de/archiv/156228/Berufsordnung-Verschwurbelt