Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie positioniert sich klar

(18.07.2015) Schon 2010 erarbeitete die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie einen Code zum Umgang mit Interessenkonflikten bei Leitlinienautoren. Die Regelungen gehen über die aktuellen Anforderungen der AWMF hinaus und decken sich weitgehend mit den Forderungen unseres Appells an alle Fachgesellschaften. Hier die Stellungnahme der DGKJP zu unserem Appell:

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) zum Appell von Transparency International, MEZIS und Neurology First an die medizinischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland zum Umgang mit Interessenkonflikten

Einleitung

Mit Datum vom 08.05.2015 haben die Organisationen MEZIS, Neurology First und Transparency International eine Initiative gestartet, mit der sie an die medizinischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften appellieren, ihren Umgang mit Interessenkonflikten transparenter zu gestalten.

Stellungnahme zur Initiative

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. hat diese Initiative mit Interesse zur Kenntnis genommen, und nimmt wie folgt Stellung:

Bereits seit 2010 beschäftigt sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie intensiver mit der Thematik der Interessenkonflikte (primär im Verhältnis zur Pharmaindustrie). Auch aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 2010 ein „Code of conduct“ erarbeitet, der das Verhältnis von DGKJP-Vorstandsmitgliedern zur Pharmaindustrie regeln soll. In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, dass die Vorstandsmitglieder der DGKJP quartalsweise schriftliche Interessenkonflikterklärungen hinsichtlich ihrer eventuellen Aktivitäten mit der Industrie, wie z.B. Pharmaforschung und Pharmasponsoring oder Vortragstätigkeiten für die Industrie, auch hinsichtlich möglichen Anteils- oder Aktienbesitzes, abgeben.

Zu Beginn der Amtsperiode des neuen Vorstands werden zusätzlich alle weiteren erdenkbaren materiellen Interessenkonflikte schriftlich offen gelegt wie Beteiligungen an anderen Firmen, Einkünfte aus Gutachten-, Vortrags- und Autorenhonoraren, z.B. aus Manualen, und auch die möglichen immateriellen Interessenkonflikte, wie Mitgliedschaften in anderen Verbänden oder weitere gesellschaftlich relevante Aufgaben und Aktivitäten. Mitglieder außerhalb des Vorstands, die an der Erstellung von Leitlinien beteiligt sind, geben ebenfalls Interessenkonflikterklärungen ab.

In Leitliniengruppen wird darauf hingewirkt, dass nicht mehr als 50 % der Leitlinienautoren in der Leitliniengruppe überhaupt Interessenkonflikte bezogen auf den Gegenstand der Leitlinie haben. Es erfolgt keine Selbstbewertung von Interessenkonflikten, sondern eine Bewertung durch den Vorstand der DGKJP.

Bei Leitlinien werden dem Vorstand von allen Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, die an einer Leitlinienerstellung beteiligt sind, Interessenkonflikterklärungen vorgelegt, von diesem bewertet und anschließend der AWMF gemeldet. Mitglieder von Leitliniengruppen enthalten sich in Abstimmungen, sofern eigene Interessenkonflikte berührt sind. Es erfolgt jeweils nach Diskussion eine Rückmeldung des Vorstands zu den Leitlinienentwürfen. Damit geht die DGKJP über die Vorgaben der AWMF deutlich hinaus.

Damit pflegt die DGKJP seit vielen Jahren einen sehr transparenten Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, der sich an allen in der öffentlichen Diskussion geforderten Kriterien orientiert. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass auch in anderen angrenzenden Fachgebieten nunmehr verstärkt solche Diskussion aufgegriffen wird (www.neurologyfirst.de/appell/ ).

Berlin, 07.07.2015

Prof. Dr. med. Jörg M. Fegert
Präsident DGKJP

Prof. Dr. med. Renate Schepker
Beisitzerin im DGKJP-Vorstand