Aufruhr um Aufwandsentschädigung

(02.03.2014) Die Pflaster-Firma Draco kam kürzlich auf die Idee, Ärzten eine Aufwandsentschädigung von 100 € zu bezahlen, wenn sie an einem als Fortbildung getarnten „Meinungsforum moderne Wundversorgung“ teilnehmen. Die zuständige Ärztekammer Thüringen reagierte scharf: „Die Entgegennahme einer Aufwandsentschädigung für die bloße Teilnahme an dieser Fortbildungsveranstaltung ist definitiv rechtlich unzulässig. Sie entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage und ist auch sachlich nicht nachvollziehbar.“1

NeurologyFirst meint: Rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen der Annahme von Geld und dem Empfang geldwerter Leistungen. Die ärztliche Musterberufsordnung konstruiert einen solchen Unterschied und legitimiert damit die Entgegennahme von bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr für den Besuch von Kongressen und Fortbildungen. Auch hier ist der Marketing-Aspekt offensichtlich.

Konsequenterweise sollte es bis zu einer stimmigen Neuregelung jedem Arzt erlaubt sein, diese Beträge auch in bar entgegenzunehmen. Alternativ könnten die Ärztekammern schon jetzt ihren Mitgliedern empfehlen, auf jede Art von Pharmasponsoring für Reisen und Speisen zu verzichten.

  1.   http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsID/140225-38636-CM-7264820325?OpenDocument